Computerprogramme und Datenbanken nehmen im Urheberrecht der Informationsgesellschaft einen zentralen Platz ein. Sie werden durch europ ische Richtlinien der 90er Jahre bestimmt, die sich auch in ihrer deutschen Umsetzung nur unzureichend der Begriffsbestimmung und vor allem der Abgrenzung beider Schutzinstitute annehmen. Diese L cke versucht die Untersuchung zu schlie en. Dabei wird besonderer Wert auf die Analyse von praktischen Anwendungen unter Ber cksichtigung der technischen Entwicklungen gelegt.